Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt),
Köln


Steuerberater Köln

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Steuerberater mit freien Kapazitäten




Sonntagsdienst

Die regelmäßigen Betriebszeiten richten sich nach den Bedürfnissen der mehrheitlich erwerbstätigen Mandanten.

  • Montag bis Donnerstag: Mittags und abends erreichbar. 
  • Freitag: Mittags, nachmittags und abends erreichbar.
  • Sonntag: Mittags, nachmittags und abends erreichbar.

Festpreisangebot 

Es findet kein Verstecken hinter der Vergütungsverordnung für Steuerberater statt.

Stattdessen wird mit den Mandanten vor Beginn der Arbeiten eine fixe Vergütung vereinbart.

Geteiltes Vertrauen

Die Mandanten zahlen vor Beginn der Arbeiten nur 50 % der Vergütung an. 

Die Restzahlung muss erst nach vollständiger Leistungserbringung erfolgen.

 






Steuerberater mit freien Kapazitäten


Steuerberater gesucht?


Steuerberater Jakob Röß aus Köln erstellt kurzfristig Einkommensteuererklärungen, Feststellungserklärungen für Grundstücksgemeinschaften, betriebliche Jahressteuererklärungen sowie Jahresgewinnermittlungen und Jahresabschlüsse für kleinere Unternehmen, überprüft Steuerbescheide und führt Einspruchsverfahren.







Erstellung von Einkommensteuererklärungen und Feststellungserklärungen für Grundstücksgemeinschaften

 

Erstellung von betrieblichen Jahressteuererklärungen, Jahresgewinnermittlungen und Jahresabschlüsse für kleinere Unternehmen


Prüfung von Steuerbescheiden und Führung von Einspruchsverfahren



Die Abgabefrist für Jahressteuererklärungen mit Pflichtveranlagung für nicht beratende Steuerpflichtige endet


  • für den Besteuerungszeitraum 2020 am 1. bzw. 2. November 2021,
  • für den Besteuerungszeitraum 2021 am 31. Oktober bzw. 1. November 2022,
  • für den Besteuerungszeitraum 2022 am 2. Oktober 2023,
  • für den Besteuerungszeitraum 2023 am 2. September 2024 und
  • für den Besteuerungszeitraum 2024 am 31. Juli 2025.


Für Land- und Forstwirte gelten abweichende Regeln.


Die Abgabefrist für Jahressteuererklärungen mit Pflichtveranlagung für beratende Steuerpflichtige endet


  • für den Besteuerungszeitraum 2020 am 31. August 2022,
  • für den Besteuerungszeitraum 2021 am 31. August 2023,
  • für den Besteuerungszeitraum 2022 am 31. Juli 2024,
  • für den Besteuerungszeitraum 2023 am 2. Juni 2025 und
  • für den Besteuerungszeitraum 2024 am 30. April 2026.


Für Land- und Forstwirte gelten abweichende Regeln.

Die Finanzverwaltung kann in bestimmten Fällen eine kürzere Abgabefrist bestimmen.


Offenlegungspflichten für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften


Kapitalgesellschaften müssen außerdem ihren Jahresabschluss innerhalb eines Jahres ab Bilanzstichtag im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister offenlegen. 

Auch Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter (z.B. GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG) sind von entsprechenden Offenlegungspflichten betroffen.

Kleinstkapitalgesellschaften müssen zumindest ihre Bilanzen im Unternehmensregister hinterlegen. Größere Gesellschaften haben umfangreichere Offenlegungspflichten zu erfüllen.